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KI-Kennzeichnungspflicht 2026: Was Firmen bei Chatbots und KI-Bildern beachten müssen

Seit August 2026 gilt die KI-Kennzeichnungspflicht. Was Firmen bei Chatbots, KI-Bildern und Reels jetzt tun müssen und warum ein Satz im Impressum nicht reicht.
Titelgrafik mit dem Schriftzug „KI richtig kennzeichnen“ zum Beitrag über die KI-Kennzeichnungspflicht für Chatbots, KI-Bilder und Social-Media-Videos
Inhaltsverzeichnis

    Seit dem 2. August 2026 gilt die KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50 der EU-KI-Verordnung, besser bekannt als AI Act (Quelle: Dastra). Sie betrifft nicht nur Konzerne, sondern auch das Restaurant in Hanau mit Reservierungs-Chatbot, die Praxis in Frankfurt mit digitalem E-Mail-Assistenten oder den Händler aus Offenbach, der Produktfotos mit KI erstellt. Wer KI im Kontakt mit Kunden oder in veröffentlichten Inhalten einsetzt, muss das in bestimmten Fällen offenlegen.

    Viele Inhaberinnen und Inhaber im Rhein-Main-Gebiet haben gelesen, der AI Act sei verschoben worden. Das stimmt nur zum Teil. In diesem Beitrag erklären wir, welche Pflichten jetzt gelten, was bei Chatbots, KI-Bildern und KI-Texten konkret zu tun ist und welche Übergangsfrist am 2. Dezember 2026 abläuft (Quelle: AIACTO). Bitte beachten Sie: Der Beitrag gibt einen verständlichen Überblick, ersetzt aber keine Rechtsberatung.

    Wurde der AI Act nicht verschoben? Was der Digital Omnibus geändert hat

    Die EU hat mit dem sogenannten Digital Omnibus Teile des AI Act angepasst. Laut AIACTO wurde er als Verordnung (EU) 2026/1744 beschlossen, am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft. Verschoben wurden vor allem die Pflichten für Hochrisiko-KI: Sie gelten je nach Art des Systems erst ab dem 2. Dezember 2027 oder ab dem 2. August 2028 (Quelle: Dastra).

    Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 hat der Omnibus dagegen nicht verschoben. Sie gelten wie geplant seit dem 2. August 2026 (Quelle: Dastra). Die EU-Kommission hat dazu am 20. Juli 2026 ihre endgültigen Leitlinien veröffentlicht, außerdem gibt es seit dem 10. Juni 2026 einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung von KI-Inhalten (Quelle: AIACTO). Für Sie heißt das: Abwarten ist keine gute Idee.

    KI-Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50: die vier Pflichten im Überblick

    Artikel 50 enthält mehrere Transparenzpflichten, die sich an unterschiedliche Beteiligte richten. Manche treffen vor allem die Hersteller der KI-Werkzeuge, andere jede Firma, die KI einsetzt. Vereinfacht lassen sie sich in vier Bereiche gliedern:

    1. Chatbot-Hinweis: Wer mit einer KI schreibt oder spricht, muss das erkennen können, etwa beim Chat auf der Webseite, am Telefon oder per E-Mail (Quelle: hostspezial).
    2. Maschinenlesbare Kennzeichnung: KI-erzeugte Inhalte müssen nach Absatz 2 technisch markiert sein, zum Beispiel über Wasserzeichen oder Metadaten (Quelle: AIACTO). Das betrifft in erster Linie die Anbieter der KI-Tools.
    3. Deepfakes: Realistisch wirkende, mit KI erzeugte oder veränderte Inhalte müssen offengelegt werden (Quelle: e-recht24).
    4. KI-Texte von öffentlichem Interesse: Solche Texte sind zu kennzeichnen, es sei denn, ein Mensch hat sie geprüft und eine Person trägt die redaktionelle Verantwortung (Quelle: onlinewachsen).

    Wichtig: Es gibt keine allgemeine Pflicht, jeden KI-Inhalt zu kennzeichnen. Ob eine Pflicht besteht, wird für Texte und für Bild, Audio und Video getrennt geprüft (Quelle: Rechtsanwalt Koschuaschwili). Eine Ausnahme für kleine Firmen gibt es allerdings nicht, denn Artikel 50 gilt unabhängig von Mitarbeiterzahl oder Umsatz (Quelle: Macher-Mentor).

    Chatbot und KI-Agent auf der Webseite richtig kennzeichnen

    Am häufigsten betrifft die neue Regel kleine Firmen beim Chatbot. Chatbots, Telefonbots und Mail-Assistenten müssen spätestens beim ersten Kontakt klar erkennbar machen, dass eine KI antwortet. Eine Zeile im Impressum oder in den AGB reicht laut hostspezial nicht, denn dort sucht niemand, bevor er einen Tisch reserviert.

    Wer seinen Chatbot unter eigenem Namen betreibt, gilt als Anbieter und Betreiber zugleich (Quelle: hostspezial). Ob die Hinweispflicht auch gilt, wenn Sie nur ein fertiges Chat-Widget eines Drittanbieters einbinden, sehen manche Fachleute so (Quelle: Macher-Mentor). Sicherer ist es, den Hinweis in jedem Fall einzublenden. Die IHK Köln nennt den KI-Chatbot auf der Webseite ausdrücklich als Beispiel und hält für die meisten kleinen und mittleren Firmen eine einfache, verständliche Kennzeichnung für ausreichend. So kann das aussehen:

    • Im Chat: „Sie kommunizieren mit einem KI-Assistenten. Ich helfe Ihnen gern bei Ihrer Reservierung.“
    • Am Telefon: „Guten Tag, hier spricht der KI-Assistent der Praxis. Wenn Sie lieber mit einem Menschen sprechen möchten, sagen Sie bitte ‚Mitarbeiter‘.“
    • Per E-Mail: „Diese Antwort hat unser KI-Assistent verfasst. Bei Rückfragen meldet sich gern unser Team.“

    Eine Ausnahme gilt, wenn der KI-Einsatz aus dem Zusammenhang offensichtlich ist. Darauf sollten Sie sich aber nur zurückhaltend verlassen (Quelle: designenlassen.de). Wenn Sie KI-Automationen nutzen, bei denen ein KI-Agent Anfragen beantwortet und Angebote automatisch erstellt werden, gehört der Hinweis direkt in die erste Nachricht.

    KI-Bilder, KI-Videos und Reels: Was gekennzeichnet werden muss

    Bei Bildern und Videos kommt es darauf an, ob ein Inhalt realistisch wirkt und täuschen kann. Kennzeichnen müssen Sie laut e-recht24 vor allem Deepfakes, also mit KI erzeugte oder veränderte Bilder, Videos und Tonaufnahmen, die echten Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen. Ein Beispiel wäre ein Reel, in dem eine künstliche „Kundin“ von Ihrem Kosmetikstudio schwärmt, die es nie gegeben hat.

    Eine erkennbar gezeichnete Illustration für einen Aktionsbeitrag ist in der Regel kein Deepfake. Im Zweifel hilft ein kurzer Vermerk wie „Bild mit KI erstellt“. Veröffentlichen Sie außerdem keine Inhalte, deren Kennzeichnung entfernt wurde: Wer das beruflich tut, verstößt selbst gegen Artikel 50 Absatz 4 (Quelle: KI-Praxisbeispiele).

    Echte Menschen vor der Kamera umgehen diese Frage ganz. Genau darauf setzen UGC-Videos und Reels: authentische Clips mit echten Personen statt künstlicher Avatare, die Vertrauen schaffen und keine Deepfake-Kennzeichnung brauchen.

    Ist Ihr Chatbot schon richtig gekennzeichnet?

    Wir prüfen Ihre Webseite, Ihren Chatbot und Ihre Social-Media-Kanäle auf KI-Einsatz und zeigen Ihnen verständlich, wo ein Hinweis fehlt. Persönlich aus Hanau für Firmen im ganzen Rhein-Main-Gebiet.

    Prüfung anfragen

    KI-Texte für Blog, Shop und Produktbeschreibungen

    Viele Firmen lassen Blogartikel, Produkttexte oder Newsletter von KI vorschreiben. Eine Kennzeichnungspflicht besteht vor allem für KI-Texte, die kein Mensch geprüft hat (Quelle: e-recht24). Bei Texten über Themen von öffentlichem Interesse entfällt sie, wenn ein Mensch den Text prüft und eine Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt (Quelle: onlinewachsen).

    Laut ad-hoc-news gilt diese Ausnahme auch für Marketingtexte und Produktbeschreibungen. Für den Alltag heißt das: Lassen Sie die KI den Entwurf liefern, lesen und überarbeiten Sie ihn gründlich und halten Sie fest, wer ihn freigegeben hat. Wie wir selbst KI mit menschlicher Kontrolle einsetzen, beschreiben wir im Beitrag KI im Webdesign.

    Fristen, Aufsicht und Bußgelder: Was am 2. Dezember 2026 passiert

    Die einzige Übergangsfrist betrifft die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Absatz 2: Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, müssen sie bis zum 2. Dezember 2026 erfüllen, neue Systeme sofort (Quelle: AIACTO). Für den Chatbot-Hinweis nach Absatz 1 gibt es keine Übergangsfrist, er ist bereits jetzt Pflicht (Quelle: SecurePrivacy).

    In Deutschland regelt das Durchführungsgesetz KI-MIG die Aufsicht. Laut Rechtsanwalt Koschuaschwili haben Bundestag und Bundesrat es im Juni und Juli 2026 beschlossen, und es gilt seit dem 29. Juli 2026. Zuständig ist vor allem die Bundesnetzagentur, für einzelne Branchen auch BaFin, BSI und BfArM. Beschwerden nehmen die Bundesnetzagentur und die Wettbewerbszentrale an (Quelle: Adam Media).

    Bei Verstößen gegen Artikel 50 sieht Artikel 99 Absatz 4 Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt der jeweils niedrigere Betrag (Quelle: anwalt.de). Die oft genannten 35 Millionen Euro betreffen verbotene KI-Praktiken nach Artikel 5, nicht die Kennzeichnung (Quelle: KI-Praxisbeispiele).

    Checkliste: KI-Kennzeichnungspflicht in fünf Schritten umsetzen

    Mit diesen fünf Schritten bringen Sie Webseite, Shop und Social-Media-Kanäle auf einen sauberen Stand:

    1. KI-Einsatz erfassen: Notieren Sie, wo bei Ihnen KI arbeitet, vom Chatbot über E-Mail-Antworten bis zu Bildern, Videos und Texten.
    2. Chatbot-Hinweis einbauen: Der Hinweis erscheint in der ersten Nachricht oder Ansage, nicht erst im Impressum.
    3. Muster festlegen: Bestimmen Sie einheitliche Formulierungen, etwa „Bild mit KI erstellt“ für Instagram und den Shop.
    4. Freigabe dokumentieren: Halten Sie fest, wer KI-Texte geprüft und freigegeben hat, zum Beispiel in einer einfachen Tabelle.
    5. Hinweis barrierefrei gestalten: Er sollte gut lesbar, kontrastreich und für Screenreader erfassbar sein.

    Gerade der letzte Punkt wird oft vergessen. Was technisch dazugehört, lesen Sie in unserem Beitrag zur Barrierefreiheit nach dem BFSG.

    Fazit: Transparenz schafft Vertrauen

    Die KI-Kennzeichnungspflicht klingt nach Bürokratie, ist im Alltag aber meist mit wenigen klaren Sätzen erledigt. Wer offen sagt, wo KI hilft, wirkt ehrlich, und Kunden wissen, woran sie sind. Entscheidend ist, dass der Hinweis dort steht, wo Kunden ihn tatsächlich sehen.

    Als Medienagentur aus Hanau planen und bauen wir KI-Agenten für Firmen in Frankfurt, Offenbach und dem ganzen Rhein-Main-Gebiet und denken die Kennzeichnung von Anfang an mit. Mehr dazu finden Sie bei unserem KI-Service. Gern prüfen wir auch Ihren bestehenden Chatbot und zeigen Ihnen, wo Handlungsbedarf besteht.

    Häufige Fragen

    Muss ich den Chatbot auf meiner Webseite kennzeichnen?

    Ja. Seit dem 2. August 2026 müssen Chatbots, Telefonbots und Mail-Assistenten spätestens beim ersten Kontakt erkennbar machen, dass eine KI antwortet (Quelle: hostspezial). Ein kurzer Satz wie „Sie kommunizieren mit einem KI-Assistenten“ in der ersten Nachricht reicht laut IHK Köln für die meisten kleinen Firmen aus.

    Reicht ein Hinweis im Impressum oder in den AGB?

    Nein. Der Hinweis muss dort erscheinen, wo Kunden mit der KI in Kontakt kommen, also direkt im Chatfenster, in der Telefonansage oder in der E-Mail (Quelle: hostspezial).

    Gibt es eine Ausnahme für kleine Firmen in Hanau oder Frankfurt?

    Nein. Artikel 50 gilt unabhängig von Mitarbeiterzahl oder Umsatz, also auch für das Café in Hanau oder den Handwerksbetrieb in Frankfurt (Quelle: Macher-Mentor). Beim Bußgeldrahmen gilt für kleine und mittlere Unternehmen aber die jeweils niedrigere Obergrenze (Quelle: anwalt.de).

    Muss ich jedes KI-Bild und jeden KI-Text kennzeichnen?

    Nein, eine allgemeine Pflicht gibt es nicht (Quelle: Rechtsanwalt Koschuaschwili). Kennzeichnen müssen Sie vor allem Deepfakes, also täuschend echt wirkende Inhalte, sowie KI-Texte, die kein Mensch geprüft und verantwortet hat (Quelle: e-recht24).

    Was passiert am 2. Dezember 2026?

    Dann endet die Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung bei KI-Systemen, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren (Quelle: AIACTO). Das betrifft vor allem die Anbieter der KI-Tools. Der Chatbot-Hinweis gilt bereits jetzt ohne Übergangsfrist (Quelle: SecurePrivacy).

    Quellen

    1. Dastra – Simpler, safer, stricter where it counts: Inside the EU AI Omnibus deal
    2. AIACTO – Digital Omnibus: AI Act report 2027
    3. SecurePrivacy – EU AI Act Article 50: Transparency obligations for chatbots and deepfakes 2026
    4. hostspezial – KI-Transparenzpflicht nach Artikel 50 für Chatbots
    5. Macher-Mentor – EU AI Act Artikel 50: Pflichten ab August 2026
    6. IHK Köln – Transparenzpflichten nach der KI-Verordnung
    7. designenlassen.de – KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026: Was Unternehmen jetzt kennzeichnen müssen
    8. Rechtsanwalt Koschuaschwili – KI-Kennzeichnungspflicht 2026
    9. e-recht24 – KI-Kennzeichnungspflicht für Unternehmer
    10. onlinewachsen – EU AI Act ab August 2026: Was jetzt gilt und was verschoben wurde
    11. ad-hoc-news – KI-Kennzeichnungspflicht: Bußgelder bis 15 Millionen ab August
    12. KI-Praxisbeispiele – KI-Kennzeichnungspflicht 2026
    13. anwalt.de – KI-Inhalte kennzeichnen: Was seit dem 2. August 2026 für Unternehmen gilt
    14. Adam Media – KI-Kennzeichnungspflicht im Handel
    Redaktion 22nd Avenue
    Agentur für Webdesign, Onlineshops & KI aus Hanau

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